Anspruch auf digitale Endgeräte für Distanzlernen

Im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen!

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat festgestellt, dass rückwirkend ab Januar 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.

Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt.

Einen Infotext und Musteranträge sind hier zu finden:

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Für die Familien, die nicht im Leistungsbezug sind, stellt die Stadt Hagen eine begrenzte Anzahl an Leih- iPads zu Verfügung, die für die Dauer der Schulzeit an der Kipperschule ausgeliehen werden können.
Hierfür melden Sie sich gern bei unserer Sozialarbeiterin Frau Muric.

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