Update 06.11.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gestern erreichte uns die Nachricht, dass es eine neue ergänzende Allgemeinverfügung zur Allgemeinverfügung vom 30.10.2020 gibt:

Ab Montag, 09.11.2020, besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 der Primarstufe die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen einzuhalten. Für die Klassen 1 und 2 wird das Tragen dringend empfohlen.

Von daher unsere dringende Bitte: Geben Sie Ihrem Kind immer ausreichend Masken mit in die Schule. Ansonsten müssen wir im Einzelfall Kinder auch wieder nach Hause schicken. Auch im OGS-Bereich müssen die Masken getragen werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße,
Susanne Reich
Rektorin

Update: 04.11.2020

Auswirkungen der aktuellen Coronaschutzverordnung auf Tage der Offenen Tür, Sitzungen von Mitwirkungsgremien und andere außerunterrichtliche Veranstaltungen, Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.11.2020

Liebe Eltern,

aus den Absprachen der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten auf Bundesebene ergeben sich auch Konsequenzen für schulische Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen. Diese sind für NRW in der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung CoronaSchVO dargelegt: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

 Den Text der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) finden Sie unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201021_coronabetrvo_ab_26.10.2020.pdf

Hieraus ergibt sich:

Tage der offenen Tür, Schulfeste und informelle Elterntreffen sind bis zum 30.11.2020 untersagt.

Die Übergangsberatung zum Wechsel in weiterführende Schulen dürfen unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung stattfinden. Bei uns findet der Elternsprechtag am 07.12.2020 statt.

Wichtig ist, dass sich hierbei kein „Versammlungs- bzw. Veranstaltungscharakter“ im Sinne von § 13 CoronaSchVO ergibt, da dieser § 13 (1) CoronaSchVO widerspräche. Begegnungen auf Fluren oder vor den Klassen sollen durch entsprechende Maßnahmen der Entzerrung, Terminvergabe usw. vermieden werden.  – Alternativ sind auch digitale oder telefonische Beratungen denkbar.

Wenn Sie die telefonische Beratung wünschen, geben Sie das bitte auf dem Einladungsschreiben zum Elternsprechtag an.Das Kollegium der Kipperschule

Halloween-Rondell

Halloween fällt aus.
Corona ist überall.
Alle bleiben Zuhause.
Halloween fällt aus.
Keine Bonbons dieses Jahr.
Keiner verkleidet sich.
Halloween fällt aus.
Corona ist überall.

Ein Schüler aus der Klasse 3

Sportunterricht in Corona-Zeiten

Wir waren mit Frau Monien im Sportunterricht auf dem Bolzplatz und haben Hula Hoop mit Holzreifen gemacht. Wir haben versucht mit dem Reifen in die Hocke zu gehen und wieder aufzustehen. Dann haben wir noch versucht mit dem Reifen zu laufen, ihn oben zu lassen und sich damit im Kreis zu drehen.

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