Update: 05.05.2020

Am Donnerstag, dem 07.05.2020, haben die Kinder der Klassen 4a und 4b Unterricht nach Vorgabe durch die Klassenlehrerinnen.

Unsere Verhaltensregeln zur Beachtung des Infektionsschutzes finden Sie hier.

Sollten Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken, informieren Sie uns bitte rechtzeitig unter 023 31 / 40 35 84 oder grundschule@kipperschule.de!
Das dazugehörige Formular finden Sie hier.

Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen.

Quelle: Schulmail vom 05.05.2020

Sobald wir dazu genauere Informationen haben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Update: 30.04.2020

Am 04.05.2020 findet noch kein Unterricht statt!

Nach jetzigem Stand sollen die Kinder der 4. Klassen voraussichtlich am 07.05.2020 wieder in die Schule kommen. Dazu werden Sie Informationen durch die beiden Klassenlehrerinnen erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Tagen hier!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Update 24.04.2020

Ab Donnerstag, dem 23.04.2020, steht ein Anspruch auf Notbetreuung den Eltern zur Verfügung, die in einem der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung nach Maßgabe der „Coronabetreuungsverordnung“ beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich sind, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Home- Office) nicht gewährleistet werden kann.

UPDATE 24.04.2020:
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, geben Sie uns daher über die Schulmail-Adresse grundschule@kipperschule.de Rückmeldung,

  • an welchen Tagen und 
  • in welchem Zeitraum

eine Betreuung zu organisieren wäre. 

Bitte schicken Sie Ihr Kind nur, wenn es vollständig gesund ist und die Betreuung unbedingt notwendig ist!

Links zu diesem Thema:

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner