Liebe Eltern!
Wir hoffen, alle hatten wunderbare Ferien und wir alle können gut erholt in das neue Schuljahr starten.
Vorab einige wichtige Regelungen, die sich aus den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung NRW an unserer Schule ergeben:
Die Empfehlung zum Tragen einer Maske: Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern an den Schulen empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Anlassbezogene Testung: Alle Schülerinnen und Schüler werden am ersten Unterrichtstag in der Schule sich selbst mit einem Antigenselbsttest testen. Ihr Kind erhält dann am Freitag 5 Antigenselbsttests pro Monat ausgehändigt, die es mit nach Hause bringt und dort können Sie Ihr Kind anlassbezogen testen. Ein solcher Anlass ist beispielsweise gegeben, wenn leichte Erkältungssymptome vorliegen (Schnupfen, Husten, Fieber…) oder wenn eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit Corona infiziert ist. Den Schulen werden weitere Antigenselbsttests zur Verfügung gestellt, um anlassbezogene Testungen von Schülerinnen und Schülern durchzuführen, wenn diese während des Unterrichts oder während der Ganztagsbetreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen. In diesen Fällen fordert die Lehrerin oder der Lehrer bzw. die verantwortliche Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler zu einem Selbsttest auf.
Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltestes vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren. Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig.
Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden.
Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus. Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage ab dem Tag des erstmaligen Symptomauftritts.
Sie können den ausführlichen Brief des Ministeriums hier nachlesen.
Wir wünschen allen Schulkindern einen guten Start in das Schulleben!
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Reich