Tag der Einschulung

Auszug aus der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 08.07.2021:

Einschulungsfeiern an Grundschulen und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe:

1. Infektionsvorsorge bei der Einschulung 
Der Tag der Einschulung ist für die Kinder und ihre Eltern ein besonderer Tag, der unbeschwert verlaufen soll. 
Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Corona-Schutzverordnung.
Dies bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin und auch bei den Einschulungsfeiern einzuhalten sind: 

1. das Tragen von Masken, 
2. die Einhaltung von Mindestabständen, 
3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen) und 
4. die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses aller teilnehmenden Personen. 

Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, ihre Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum kostenlos mit einem Bürgertest testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. 

Darüber hinaus richten sich die geltenden Rahmenbedingungen zur Durchführung dieser Veranstaltungen zunächst nach der Sieben-Tage- Inzidenz im Kreisgebiet oder im Gebiet der kreisfreien Stadt, weshalb ein gewisses Maß an Komplexität bei den zu beachtenden Regelungen nicht zu vermeiden ist. 

Die vollständige Mail finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern

Update 30.06.2021

Soeben erreichte uns folgende Information per Schulmail:

Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr 2021/2022

Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr am kommenden Freitag beenden werden.

Konkret bedeutet dies:
1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.

2. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.

3. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.

4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.

5. Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend.

Als rechtliches Fundament für diese grundsätzlichen Regelungen wird die Corona-Betreuungsverordnung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die erforderlichen Vorgaben enthalten.

Den vollständigen Inhalt der Schulmail können Sie hier nachlesen.

Lesewettbewerb 2021

In diesem Jahr konnte wieder kurz vor den Sommerferien unser Vorlesewettbewerb veranstaltet werden.

In allen Klassen wurde das Vorlesen geübt: laut und leise, schnell und langsam, schon mehr oder weniger betont. Nachdem der Klassensieger und die Klassensiegerin bestimmt wurden, lasen die Kinder einer Jahrgangsstufe gegeneinander. 

Eine Jury, bestehend aus zwei Schülern des 4. Schuljahrs, zwei Lehrerinnen und der Schulleitung, hat nach vorher festgelegten Kriterien beraten und pro Klassenstufe den besten Vorleser bzw. die beste Vorleserin ermittelt. 

Am Freitag, dem 25.06.2021, las Frau Thorbow aus der OGS dann allen Kindern in zwei Gruppen vor: Zuerst den Klassen 1 und 2, später dann den Klassen 3 und 4. 

Im Anschluss an diese Vorlesezeit fand die Siegerehrung in der Turnhalle statt. Die Gewinner erhielten eine Urkunde und einen Thalia-Gutschein für neuen Lesestoff.

Herzlichen Glückwunsch!

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