Update 15.04.2021: Weiterhin Distanzunterricht

Alle Schulen sollen ab Montag, 19.04.2021, in den Wechselunterricht zurückkehren.
Allerdings hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, dass der Schulbetrieb gesetzlich untersagt wird, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.
Die vollständige Schulmail finden Sie hier.

Heute, Stand 15.04.2021, liegt laut der Internet-Seite der Stadt Hagen der Inzidenzwert bei 273,5. (Quelle)

Von daher findet in Hagen vorerst bis zum 23.04.2021 Distanzunterricht statt.

Die Materialpakete für die Kinder können am Montag, dem 19.04.2021 in der Zeit von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr abgeholt werden.

Klasse 1: Nebeneingang
Klasse 2: Haupteingang
Klasse 3: Turnhalleneingang (unterer Schulhof)
Klasse 4: Eingang Bolzplatz

Sobald wir mit dem Wechselunterricht starten, gilt für uns alle die Testpflicht, was bedeutet, dass alle an Schule Beteiligten sich zweimal die Woche dem Selbsttest unterziehen müssen.

Dieser Selbsttest kann sehr gut von den Kindern selbst durchgeführt werden.
Er darf allerdings auch nur in der Schule unter Aufsicht des schulischen Personals durchgeführt werden. Das gilt auch für Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen.

Wie Sie der Schulmail entnehmen können, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht an diese Selbsttests gebunden. Sollte sich jemand nicht selbst testen wollen oder dürfen, wird er/ sie vom Schulbesuch ausgeschlossen. Allerdings gelten die Bescheinigungen der verschiedenen Testzentren.

Liebe Eltern,

für Sie und für uns alle ist diese Art von Schulbetrieb eine Belastung. Lassen Sie uns das gemeinsam schaffen und hoffen, dass wir bald durch diese Pandemie hindurch sind.

Ich grüße Sie alle ganz herzlich und wünsche Ihnen Kraft und Zuversicht für die kommenden Wochen

Susanne Reich

Update 12.04.2021: Kurzinformation zum Einsatz der Selbsttestungen ab dem 12.04.21

Auszug aus der Schulmail vom 08.04.2021:
Ab Montag, 12.04.2021,gibt es eine Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.

„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (sog. Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Zunächst werden an den Grundschulen die „Stäbchen-Tests“ zum Einsatz kommen (Nasenabstrich mit Wattestäbchen).

Wir, als Lehrkräfte, leiten diese Tests an!
Alle Kinder testen sich unter Anleitung im Unterricht selbst!

Die Testpflicht betrifft ebenfalls alle Kinder in der pädagogischen Betreuung.

Die Testpflicht wird in der Corona Betreuungsverordnung geregelt.

Weitere Hinweise zu den Testungen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Update 09.04.2021: Distanzunterricht bis 16.04.2021

Wie uns gestern Abend vom MSB mitgeteilt wurde, findet vom 12.04. bis zum 16.04.2021 ausschließlich Distanzunterricht statt.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrer*innen.

Falls Sie Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, finden Sie den Antrag hier.

Die vollständige E-Mail finden Sie hier. 

Weitere Informationen folgen. Bleiben Sie gesund!

Das Kollegium der Kipperschule 

Update 26.03.2021: Unterricht nach den Osterferien

Liebe Eltern, 
kurz vor den Osterferien erreichte uns gestern noch eine Mail vom Schulministerium.

Hier einige Auszüge:

Schulbetrieb
Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Die gesamte Mail finden Sie unter: 
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

Das bedeutet für uns, dass wir vorerst für zwei Wochen nach Ostern, vom 12.04. bis zum 23.04.2021, noch im Wechselunterricht bleiben.

Kinder aus der 1. Gruppe haben weiter montags und dienstags jeweils von 7:45 bis 12:10 Uhr und mittwochs von 7:45 bis 9:20 Uhr Unterricht.

Kinder aus der 2. Gruppe haben weiter mittwochs von 10:25 bis 12:10 Uhr und donnerstags und freitags von 7:45 bis 12:10 Uhr Unterricht.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Klassenlehrer bzw. von der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Ich wünsche Ihnen allen eine angenehme Ferienzeit, ein wunderbares Osterfest und bleiben Sie gesund!

S. Reich

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner