Update 12.04.2021: Kurzinformation zum Einsatz der Selbsttestungen ab dem 12.04.21

Auszug aus der Schulmail vom 08.04.2021:
Ab Montag, 12.04.2021,gibt es eine Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (sog. Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Zunächst werden an den Grundschulen die „Stäbchen-Tests“ zum Einsatz kommen (Nasenabstrich mit Wattestäbchen).

Wir, als Lehrkräfte, leiten diese Tests an!
Alle Kinder testen sich unter Anleitung im Unterricht selbst!

Die Testpflicht betrifft ebenfalls alle Kinder in der pädagogischen Betreuung.

Die Testpflicht wird in der Corona Betreuungsverordnung geregelt.

Weitere Hinweise zu den Testungen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner