Erläuterung zur Maskenpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Ab Montag, 09.11.2020, besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 der Primarstufe die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts.

Für die Klassen 1 und 2 wird das Tragen dringend empfohlen.

Ich möchte Ihnen hiermit kurz mitteilen, warum wir dringend darum bitten, dass alle ihre Masken tragen:

Jetzt gerade gilt in Hagen die Regel:
Sollte 1 (ein) Kind einer Klasse positiv auf Corona getestet werden, muss die ganze Klasse samt unterrichtender Lehrer*innen für 14 Tage in Quarantäne. Das heißt, man darf nicht einen Schritt vor die Haustür gehen, sondern muss 14 Tage in den eigenen vier Wänden bleiben.
Da wir das auf alle Fälle unterbinden möchten, ist die Maske gerade unser kleinstes Problem!

Wir wollen den Präsenzunterricht genauso wie Sie. Es ist nur sehr schwer möglich, Kinder in Quarantäne zu unterrichten. Sie dürften nicht einmal das Material in der Schule abholen. Und wir dürften es nicht bringen. Zumal der Unterricht dann nicht aufrechterhalten werden kann, wenn die Lehrer*innen in Quarantäne sind.

Von daher unsere dringende Bitte: Geben Sie Ihrem Kind immer ausreichend Masken mit in die Schule.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße,

Frau Reich

Update 06.11.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gestern erreichte uns die Nachricht, dass es eine neue ergänzende Allgemeinverfügung zur Allgemeinverfügung vom 30.10.2020 gibt:

Ab Montag, 09.11.2020, besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 der Primarstufe die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen einzuhalten. Für die Klassen 1 und 2 wird das Tragen dringend empfohlen.

Von daher unsere dringende Bitte: Geben Sie Ihrem Kind immer ausreichend Masken mit in die Schule. Ansonsten müssen wir im Einzelfall Kinder auch wieder nach Hause schicken. Auch im OGS-Bereich müssen die Masken getragen werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße,
Susanne Reich
Rektorin

Update: 04.11.2020

Auswirkungen der aktuellen Coronaschutzverordnung auf Tage der Offenen Tür, Sitzungen von Mitwirkungsgremien und andere außerunterrichtliche Veranstaltungen, Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.11.2020

Liebe Eltern,

aus den Absprachen der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten auf Bundesebene ergeben sich auch Konsequenzen für schulische Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen. Diese sind für NRW in der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung CoronaSchVO dargelegt: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

 Den Text der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) finden Sie unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201021_coronabetrvo_ab_26.10.2020.pdf

Hieraus ergibt sich:

Tage der offenen Tür, Schulfeste und informelle Elterntreffen sind bis zum 30.11.2020 untersagt.

Die Übergangsberatung zum Wechsel in weiterführende Schulen dürfen unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung stattfinden. Bei uns findet der Elternsprechtag am 07.12.2020 statt.

Wichtig ist, dass sich hierbei kein „Versammlungs- bzw. Veranstaltungscharakter“ im Sinne von § 13 CoronaSchVO ergibt, da dieser § 13 (1) CoronaSchVO widerspräche. Begegnungen auf Fluren oder vor den Klassen sollen durch entsprechende Maßnahmen der Entzerrung, Terminvergabe usw. vermieden werden.  – Alternativ sind auch digitale oder telefonische Beratungen denkbar.

Wenn Sie die telefonische Beratung wünschen, geben Sie das bitte auf dem Einladungsschreiben zum Elternsprechtag an.Das Kollegium der Kipperschule

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