Auswirkungen der aktuellen Coronaschutzverordnung auf Tage der Offenen Tür, Sitzungen von Mitwirkungsgremien und andere außerunterrichtliche Veranstaltungen, Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.11.2020
Liebe Eltern,
aus den Absprachen der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten auf Bundesebene ergeben sich auch Konsequenzen für schulische Handlungsmöglichkeiten und deren Grenzen. Diese sind für NRW in der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung CoronaSchVO dargelegt: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Den Text der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) finden Sie unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201021_coronabetrvo_ab_26.10.2020.pdf
Hieraus ergibt sich:
Tage der offenen Tür, Schulfeste und informelle Elterntreffen sind bis zum 30.11.2020 untersagt.
Die Übergangsberatung zum Wechsel in weiterführende Schulen dürfen unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung stattfinden. Bei uns findet der Elternsprechtag am 07.12.2020 statt.
Wichtig ist, dass sich hierbei kein „Versammlungs- bzw. Veranstaltungscharakter“ im Sinne von § 13 CoronaSchVO ergibt, da dieser § 13 (1) CoronaSchVO widerspräche. Begegnungen auf Fluren oder vor den Klassen sollen durch entsprechende Maßnahmen der Entzerrung, Terminvergabe usw. vermieden werden. – Alternativ sind auch digitale oder telefonische Beratungen denkbar.
Wenn Sie die telefonische Beratung wünschen, geben Sie das bitte auf dem Einladungsschreiben zum Elternsprechtag an.Das Kollegium der Kipperschule