Grüße von der Schulsozialarbeit

Auch während der Zeit des Distanzlernens bin ich gern Ansprechpartnerin für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Telefonisch zu erreichen bin ich dienstags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr unter der Mobilnummer 0151 20143171, aber auch E-Mail-Kontakt ist möglich! Nina.Muric@stadt-hagen.deWenn es also Fragen gibt, freue ich mich, von Ihnen/Euch zu hören!

N. Muric
-Schulsozialarbeit-

Liebe Kinder,

möchtet ihr mit euren Bildern unsere Homepage verschönern?

Male uns doch ein Foto von deinem Klassentier! Bestimmt vermisst es dich schon…

Zur Erinnerung zeige ich dir hier nochmal alle Klassentiere…

1aZebra
1bPinguin
2aSeehund
2bWaschbär
3aLöwe
3bEule
4aBär
4bFrosch

Sende uns dein Bild per Post oder E-Mail zu oder gib es deiner Lehrkraft, wenn du deine Aufgaben zur Schule bringst.

Wir freuen uns über jedes eingesendete Bild.

Liebe Grüße

Deine Kipperschule

Update: Schulmail des MSB NRW 28.01.2021

Auszug aus der aktuellen Schulmail:

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen:  

Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. 
Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO). Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.

Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben. Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird. Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:
·         die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen; gleichwohl sollten die Schulen solche Zusammenkünfte möglichst verschieben oder auf digitale Formate ausweichen,
·         die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,
·         die Schulen können, falls unabdingbar, Auswahlgespräche im Lehrereinstellungsverfahren führen,
·         die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,
·         Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich, 
·         Berufsabschlussprüfungen der Kammern bleiben ebenfalls möglich.

Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.

Die komplette Schulmail finden Sie hier:









Weitere Materialien

Suchen Sie neben der Corona-Mappe noch weitere Materialien oder Ideen, was Sie daheim machen können? Schauen Sie einfach auf „Informationen für Eltern“ nach. Dort finden Sie ständig aktualisiert weitere Ideen und Vorschläge!

Die weitere Ausgabe der Schul-Materialien für Ihre Klasse finden Sie immer unter „Termine“.

Update 07.01.2021: Distanzunterricht und Notbetreuung

Auszüge aus der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung:

„ … Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Das bedeutet, die Kinder lernen und arbeiten zuhause.



Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.



Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden. …“

Bedeutet:

Bis zum 12.02.2021 findet ausschließlich Distanzunterricht statt!

Notbetreuung ist nur bei dringendem Bedarf zu beantragen!

  • Ab Montag, dem 11.01.2021 wird eine Notbetreuung angeboten.
  • Diese ist nur bei dringendem Bedarf zu beantragen.
  • Das Angebot wird von den Eltern nur dann wahrgenommen, wenn KEINE andere Möglichkeit zur Betreuung des Kindes besteht.
  • Viele Elternteile sind aktuell nicht im Dienst, da ihre Firmen oder Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben. Sie benötigen keine Notbetreuung.
  • Um die Anzahl der Kinder in der Notbetreuung weiter zu reduzieren, werden den Eltern extra Tage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung gestellt. Hiervon sollen die Eltern zunächst Gebrauch machen (jedes Elternteil in Ehe: 10 Tage pro Kind; alleinerziehende Elternteile: 20 Tage).
    Wenn diese Tage ausgenutzt werden, benötigen die Kinder bis Ende Januar voraussichlich auch keine Betreuung.
  • In Ausnahmefällen – z.B. bei Ausübung eines systemrelevanten Berufes, Kindeswohlgefährdung oder sonstigen Betreuungsschwierigkeiten – kann von dem Angebot der Notbetreuung Gebrauch gemacht werden.
  • In der Betreuungszeit findet kein Unterricht statt!

Das Kollegium der Kipperschule trifft sich heute und morgen zur Planung und informiert dann alle, wie die Notbetreuung und alles Weitere in Bezug zum Distanzunterricht aussehen wird.

Sie erhalten am Freitag, dem 08.01.2021, im Laufe des Tages von den Klassenlehrer*innen eine E-Mail mit genaueren Angaben.

Eltern, die ihr Kind in der Notbetreuung anmelden möchten, können hier den Antrag (2 Seiten) herunterladen. Dieser muss spätestens am Montag in der Schule vorliegen, da wir den Personaleinsatz planen müssen. Kinder ohne Antrag können nicht an der Betreuung teilnehmen!

Bleiben Sie gesund!

Das Team der Kipperschule

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