Tag der Einschulung

Auszug aus der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 08.07.2021:

Einschulungsfeiern an Grundschulen und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe:

1. Infektionsvorsorge bei der Einschulung 
Der Tag der Einschulung ist für die Kinder und ihre Eltern ein besonderer Tag, der unbeschwert verlaufen soll. 
Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Corona-Betreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Corona-Schutzverordnung.
Dies bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin und auch bei den Einschulungsfeiern einzuhalten sind: 

1. das Tragen von Masken, 
2. die Einhaltung von Mindestabständen, 
3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen) und 
4. die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses aller teilnehmenden Personen. 

Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, ihre Kinder unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum kostenlos mit einem Bürgertest testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen) mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. 

Darüber hinaus richten sich die geltenden Rahmenbedingungen zur Durchführung dieser Veranstaltungen zunächst nach der Sieben-Tage- Inzidenz im Kreisgebiet oder im Gebiet der kreisfreien Stadt, weshalb ein gewisses Maß an Komplexität bei den zu beachtenden Regelungen nicht zu vermeiden ist. 

Die vollständige Mail finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern

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